Eigentümerverein der Wohnanlage
im Folgenden zu nennen:
Verein und
Tomage ltd.
Atatürk Caddesi 57a, 07400 Alanya / Turkei.
im Folgenden zu nennen: Verwaltungsgesellschaft
vereinbaren Folgendes am…………………….
* Die Verwaltungsgesellschaft tritt gemäß einem Beschluss der Hauptversammlung der Eigentümer, bei der die Geschäftsführung des Eigentümervereins ermächtigt wurde, einen Vertrag abzuschließen, der hiermit Gebrauch von dieser Ermächtigung macht, zum …………. als Verwaltungsgesellschaft des Vereins, gemäß Eigentümerregister, auf.
* Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann durch Kündigung beendet werden. Eine Kündigung muss schriftlich, zum Ende des Geschäftsjahres stattfinden, doch nicht vor 31. Dezember ………, und mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten.
* Die Verwaltungsgesellschaft leistet dem Verein die Standarddienste, wie festgelegt unter Punkt I (Standarddienste und Zuständigkeiten) der zu diesem Vertrag gehörenden Beilage. Sie hat dabei die Zuständigkeiten, wie dort beschrieben.
* Die Verwaltungsgesellschaft leistet ihre Dienste nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vereins.
* Das Honorar für die administrativen und technischen Standarddienste beträgt € 120,00 exklusive 18 % MwSt. pro Wohnung und Jahr. Sie wird jedes Jahr an den Index angepasst, erstmals am 1. Januar …… ,
* Dienste, darunter Übersetzungsarbeiten, die von den Standarddiensten ausgehen oder im Verhältnis zum üblichen Betrieb mehr Zeit, Aufmerksamkeit oder Anstrengungen erfordern, können vom Geschäftsführer angemessen und gesondert in Rechnung gestellt werden.
Ort: Ort:
Datum : Datum :
Der Verein: Tomage ltd.:
(Unterschrift Vorsitzender)
I. DIENSTE UND ZUSTÄNDIGKEITEN Verwaltungsgesellschaft.
Einleitung
Unbeschadet der Bestimmungen im Register und in der Hausordnung wird der Vertrag über die Geschäftsführung des Hauseigentümervereins …………………… die im Folgenden genannten Dienste umfassen.
1. Technische Dienste
a. Die Behandlung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit den gemeinschaftlichen Teilen oder Einrichtungen des Gebäudes oder Gebäudekomplexes bis zu einem im Budget genehmigten Betrag. Hierunter fallen das In-Auftrag-Geben und die Kontrolle von durchzuführenden Arbeiten und das Kontrollieren und Verarbeiten von diesbezüglichen Rechnungen. Für Arbeiten, die über den jährlich im Budget vorgesehenen Betrag hinausgehen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.
b. Das Abwickeln von Schadensfällen, die unter die Deckung der vom Verein abgeschlossenen Versicherungspolizze(n) fallen bis zu einem Betrag von € 15.000,00 exklusive MwSt.
Für höhere Beträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.
c. Das – wenn es im Verein eine Kommission, zusammengesetzt aus einer oder mehreren Personen, gibt, die mit den technischen Angelegenheiten betraut ist, in Absprache mit dieser Kommission – Abschließen von Wartungsverträgen für die technischen Installationen und gemeinschaftlichen Einrichtungen.
d. Das In-Auftrag-Geben, Beaufsichtigen und Kontrollieren der anderen Lieferungen und Dienste für die gemeinsamen Eigentümer sowie das Kontrollieren und Verarbeiten von diesbezüglich erhaltenen Rechnungen.
e. Das – wenn es im Verein eine Kommission, zusammengesetzt aus einer oder mehreren Personen, gibt, die mit den technischen Angelegenheiten betraut ist, in Absprache mit dieser Kommission – Behandeln und Beaufsichtigen von vom Verein in Auftrag gegebenen großen Wartungsarbeiten am Gebäude oder Gebäudekomplex, wie:
- Die Beratung bezüglich der durchzuführenden
Arbeiten inklusive Kostenvoranschlag;
- Das Einholen von Angeboten;
- Die Beurteilung dieser Angebote;
- Das Erläutern der durchzuführenden Arbeiten in
der Versammlung.
f.Das (nach einem von der Versammlung angenommenen Beschluss zur Durchführung von großen Wartungsarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von € 5.000,00, der in das gegebene Budget fällt) In Auftrag-Geben, Beaufsichtigen und Kontrollieren hiervon, sowie das Kontrollieren und Verarbeiten von diesbezüglich erhaltenen Rechnungen.
g. Die Behandlung aller unter die Garantiebestimmungen fallenden Angelegenheiten. Für die Behandlung von Angelegenheiten, für die höhere Beträge als € 5.000,00 benötigt werden, ist die Zustimmung der Versammlung notwendig.
h. Das einmal jährliche Besuchen des Vorsitzenden.
i. Das ständige Zur-Verfügung-Stellen einer Anlaufstelle für Notfälle bei technischen Problemen sowie das Treffen von Maßnahmen zu ihrer schnellen Beseitigung.
Namenszeichen Eigentümerverein
Namenszeichen Tomage ltd
2. Finanzielle Dienste
a. Das jährliche, in genauer Absprache (während der Allgemeinen Mitgliederversammlung), Anfertigen einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des Vereins für das laufende Geschäftsjahr und das Berechnen der von Wohnungseigentümern pro Monat oder pro Quartal zu zahlenden Beiträge.
b. Das Sorgetragen für die administrative und vollständige Einkassierung der Vorschuss- und definitiven Beiträge der Mitglieder an den Vereinkosten sowie eventueller anderer Forderungen.
c. Das Überwachen und Hinweisen auf eventuell auftretende Zahlungsrückstände und, in Absprache mit dem Vorsitzenden, das Ergreifen von gerichtlichen Schritten gegen säumige Zahler.
d. Das jährliche, in genauerer Absprache, Aufstellen eines Finanzberichtes, bestehend aus einer Nutzungsübersicht mit Erläuterung, einer detaillierten Bilanz, einer Übersicht der anstehenden Kosten und Maßnahmen und einer Empfehlung in Bezug auf die Buchung oder Verrechnung des Finanzergebnisses.
e. Das Bezahlen zu Lasten des Bankkontos/der Bankkonten des Vereins aller, auf Rechnung des Vereins eingehenden, in das Budget fallenden, gemeinschaftlichen Kosten und Abgaben.
f. Das Vorlegen der Steuerbilanz an die Kassenprüfungskommission und auf Verlangen das Erteilen näherer Informationen diesbezüglich.
g. Das Durchführen finanzieller Handlungen, wie des Einkassierens von zusätzlichen Beiträgen der Wohnungseigentümer zwecks zu verrichtender großer Wartungsarbeiten usw., die von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden.
h. Das auf Anfrage Erteilen von zwischenzeitlichen finanziellen Informationen/Berichten an den Vorsitzenden, die Kommission(en) und/oder Eigentümer.
i. Das auf Ansuchen und auf Kosten des Vereins Einholen eines Berichts eines Wirtschaftsprüfers und das in diesem Zusammenhang stehende Erteilen von Informationen oder Einsicht in die Administration.
Namenszeichen Eigentümerverein
Namenszeichen Tomage ltd
a. Das Organisieren, Einberufen, Beiwohnen, Protokollieren und, in Absprache mit dem Vorsitzenden, das Versenden des Protokolls innerhalb eines Monats der im April abzuhaltenden Versammlung des Vereins und das Sorgetragen für Vollmächte von verhinderten Mitgliedern.
b.Die Korrespondenz des Vereins in Bezug auf alle technischen, finanziellen und administrativen Angelegenheiten.
c. Das Überwachen der Einhaltung der Bestimmungen im Register, in der Hausordnung und der vom Verein getroffenen Entscheidungen.
d. Das Führen der Mitgliederverwaltung. Das schriftliche Informieren des Vorsitzenden über Änderungen von Eigentum und Nutzung innerhalb des Vereins und eventuelle Änderungen des Mitgliederbestandes.
e. Das Archivieren aller Dokumente des Vereins.
f. Das ausreichende Versichern und versichert Halten des Gebäudes oder Gebäudekomplexes gegen Schäden infolge von Brand und/oder anderen Gefahren, die Haftpflicht- und die Rechtsschutzversicherung. Die eventuell hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vereins. Das Einreichen und Behandeln von Forderungen bei den Versicherungen.
g. Die Aufsicht über das Ausführen von Beschlüssen der Versammlung, sofern diese nicht unter die finanziellen oder technischen Dienste fallen.
h. Das Begrüßen und Informieren von neuen Eigentümern.
i. Das Erteilen von Informationen an Notare bei Übertragung von Wohnungseigentumsrechten.
Namenszeichen Eigentümerverein
Namenszeichen Tomage ltd